Tiefergehende Ausführungen:
Die Stadt Münden hat kein Stimmrecht. Das Ergebnisprotokoll enthält die Bedenken der Stadt Hann. Münden nicht.
Die stimmberechtigten Mitglieder Frau Weinert (BIGA KS-Calden für Nordhessen) und Herr Finscher (Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.) nahmen an der Sitzung nicht teil.
Positionierung: Aufgrund der Bündelung aller Anflüge auf Piste 27 (Kurvenflüge über Ortschaften Mündens), mit anschließendem direktem Überflug über dicht besiedelte Wohngebiete, wurden von Seiten der Stadt Hann. Münden und der BI HMÜ entlastende Vorschläge erarbeitet und Anträge dazu gestellt.
Ein Austausch in einer weiteren Sitzung wurde vom Vorsitzenden und Geschäftsführung abgelehnt.
Die Bürgerinitiative BIGA KS-Calden schließt sich den Interessen der Stadt Hann. Münden und der Bürgerinitiative HMÜ an.
Am 21.03.2024 wurde gemäß § 6 der Geschäftsordnung von beiden stimmberechtigten Bürgerinitiativen ein Antrag für eine außerordentliche Sitzung gestellt, der am 27.03.2024 abgelehnt wurde. Begründet wurde dies damit, dass man keine Dringlichkeit erkenne.
Von Seiten der Antragsteller wird diese Dringlichkeit am 10.04.2024 begründet. Dennoch wird eine weitere Befassung zu den Flugverfahren am 17.05.2024 abgelehnt.
Laut Geschäftsführung der LSK sei der Prozess nun so weit fortgeschritten, dass sich die Einführung des neuen Flugverfahrens nicht mehr aufhalten lasse.
Eine Einladung zu einer Sitzung der Fluglärmkommission am 21.11.2024 erfolgt erst am 11.10.2024. Hierzu bringt Harald Wegener als Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. basierend auf die gemeinsamen Anträge mit der BIGA KS-Calden und der Stadt Hann. Münden drei Beschlussvorlagen ein. Die Beschlussvorlagen finden überwiegend keine Anerkennung und Wertschätzung. Einzelheiten weiter unten.
Eine Messstation soll in Hann. Münden zum Einsatz kommen. Da der Flughafen dauerhaft perspektivlos dahindümpelt und Lärmpegel im Tagesverlauf gemittelt werden, wird es nach zwei Jahren im Ergebnis keine Grenzwertüberschreitung geben.
Egal welche Wahrnehmung betroffene Bürgerinnen und Bürger in Münden oder angrenzenden Ortschaften haben, wird es weder Maßnahmen noch Veränderungen zu dem jetzigen Flugverfahren geben. Im Übrigen auch dann nicht, wenn zukünftig Nachtflüge im zulässigen Rahmen stattfinden.
Wenn die Fluglärmkommission Zweifel aufkommen lässt, im Sinne ihrer Aufgaben gehandelt zu haben, hat jede und jeder eine Stimme.
Fazit: Mit einer zusätzlichen Sitzung der LSK wollten wir gemeinsam eine beste Alternative zum Flugverfahren einbringen und prüfen lassen.
Stattdessen wurde ein weiterer Austausch unterbunden, um an dem Beschluss vom 6.12.2023 festhalten zu können. Eine weitere Variante zur Prüfung wurde durch Vorstand und Geschäftsführung der Lärmschutzkommission verhindert.
Auf der Sitzung der Fluglärmkommission am 21.11.2024 habe ich eine Missbilligung (weiter unten) an den Vorstand und Geschäftsführung verlesen, die den Verstoß gegen die Geschäftsordnung beinhaltet. Die Missbilligung wurde antragsgemäß zu Protokoll genommen.
Harald Wegener, Vorsitzender
Vorschlag zur Tagesordnung
1. Zusammensetzung der Kommision
2.1 Anregung
2.2 Beschlussfassung
2. Weitere Varianten zur Änderung des Anflugverfahrens in Betriebsrichtung
2.1 Vorstellung
2.2 Prüfauftrag
3. Evaluation des veränderten Verfahrens nach Ablauf von zwei vollen Flugplanperioden hinsichtlich seiner Lärmauswirkungen auf die neu betroffene Bevölkerung.
3.1 Beschlussfassung
Beschlussvorschlag zu 1
Zusammensetzung der Kommission
Durch die geänderten Anflugverfahren in Betriebsrichtung 27 gibt es Beeinträchtigungen durch Fluglärm über der Kernstadt Hann. Münden und Mündener Ortsteile, die es vorher nicht gab.
Die Lärmschutzkommission möge beschließen:
1. Der bisherige Gaststatus der Stadt Hann. Münden, soll zu einer Mitgliedschaft mit Stimmrecht, mit sofortiger Wirkung, angepasst werden.
Begründung:
Durch die geänderten Anflugverfahren sind die Kernstadt Hann. Münden und Mündener Ortsteile nun stärker von Fluglärm betroffen. Diese neuen Lärmbelastungen erfordern eine aktive Mitwirkung der Stadt Hann. Münden in der Lärmschutzkommission, um die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wirksam vertreten zu können.
Beschlussvorschlag zu 2
Weitere Varianten zur Änderung des Anflugverfahrens in Betriebsrichtung 27
Eine weitere Variante, zur Änderung des Anflugverfahrens, wurde von Seiten der Stadt Hann. Münden durch Herrn Pflum vorgestellt.
Die Lärmschutzkommission möge beschließen:
1. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) soll anhand der Angaben und Visualisierung prüfen, ob die weitere vorgestellte Variante machbar und realisierbar ist.
Begründung:
Die vorgeschlagene Variante zielt darauf ab, die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren. Durch die Prüfung der Machbarkeit und Realisierbarkeit dieser Variante durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) können potenzielle Vorteile hinsichtlich des Lärmschutzes bewertet und gegebenenfalls umgesetzt werden. Dies würde zu einer Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Anwohner führen und gleichzeitig die Sicherheit und Effizienz des Flugverkehrs begünstigen.
Beschlussvorschlag zu 3
Evaluation des bestehenden Flugverfahrens nach Ablauf von zwei vollen Flugplanperioden hinsichtlich seiner Lärmentwicklung auf die neu betroffene Bevölkerung.
Beschlussvorschlag:
Die Lärmschutzkommission möge beschließen:
Durchführung von Lärmmessungen nach der Einführung des neuen Verfahrens.
Befragung der neu betroffenen Bevölkerung zur Lärmbelastung.
Begründung:
Die Evaluation ist notwendig, um die Auswirkungen des neuen Verfahrens auf die Lärmbelastung der Bevölkerung zu verstehen und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen.
Zu 1
Hierzu wurde kein Beschluss gefasst. Das Berufungsrecht des Regierungspräsidiums Kassel wurde durch den Geschäftsführer Herrn Koch herausgestellt. Ein Vorschlag von mir, wenigstens eine Empfehlung der Kommission abzugeben, wurde abgelehnt. Wenn Grenzwerte laut Messung überschritten werden, würde man von Amts wegen tätig und Hann. Münden ein Stimmrecht einräumen. Das von Herrn Pflum (Stadt Hann. Münden) vorgetragene Argument, dass unter der Voraussetzung niemand rechtmäßig ein Stimmrecht in der Kommission habe, da die Grenzwerte nirgendwo überschritten würden, blieb unberücksichtigt. Auch auf Wohlwollen will man zum jetzigen Zeitpunkt der Stadt Hann. Münden kein Stimmrecht einräumen.
Zu 2
Der Prüfauftrag an die DFS wurde abgelehnt. Damit würde man sich beschäftigen, wenn Grenzwerte überschritten würden.
Zu 3
Hierzu gab es einen Vorschlag vom Vorsitzenden der LSK, Herrn Sutor, die mobile Lärmmessstation von Grebenstein nach Hann. Münden zu verlegen. Der Bürgermeister Dannenberg soll ein geeignetes Grundstück dazu finden.
Eine Befragung der neu betroffenen Bürger zur Lärmbelastung wurde diskutiert. Eine positive Entscheidung der Kommission zeichnete sich nicht ab, so dass ich Punkt 2 zurückgezogen habe.
Sodann beschloss die LSK den Beschlussvorschlag 3 ohne Punkt 2.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich im Namen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. eine formelle Missbilligung bezüglich der Missachtung der Geschäftsordnung aussprechen.
Trotz der Beachtung aller Voraussetzungen (Zwei stimmberechtigte Mitglieder als Antragsteller einer Sitzung gemäß § 6 der Geschäftsordnung) wurde eine weitere Befassung zu den Flugverfahren in einer zusätzlichen Sitzung abgelehnt. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Geschäftsordnung dar. Die BIGA KS-Calden für Nordhessen vertreten durch Frau Weinert und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm vertreten durch Herrn Wegener hatten eine 3. Variante erarbeitet und Anträge für eine zeitnahe Sitzung beantragt, die jedoch unberücksichtigt blieben.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm erwartet, dass zukünftig Entscheidungen getroffen werden, die der Geschäftsordnung entsprechen. Wenn es Anpassungen in der Geschäftsordnung geben muss, sollen Vorschläge zur nächsten Sitzung der Fluglärmkommission erarbeitet werden.
Hiermit weise ich darauf hin, dass die schriftliche Missbilligung bezüglich der Missachtung der Geschäftsordnung, die ich im Namen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. vorgetragen habe, dem Protokoll der Sitzung beigefügt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wegener
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Flugrouten sollen sich ändern - Neue Betroffenheit für Münden und Ortsteile
Die Deutsche Flugsicherung GmbH beabsichtigt, von den bisherigen Flugrouten abzuweichen.
Am 06.12.2023 hat eine Sitzung der Lärmschutzkommission stattgefunden. In der Einladung dazu hieß es, dass es Veränderungen unter Beibehaltung des Flugweges über Hann. Münden geben werde.
An der Sitzung konnten wir leider nicht teilnehmen. Eine Präsentation und das Protokoll wurde uns zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus habe ich mich bei Teilnehmern der Sitzung über den Verlauf erkundigt.
In der Sitzung kam es dann ganz anders. Ohne jegliche Änderung der Tagesordnung in Vorfeld, oder während der Sitzung wurden Pläne vorgestellt und Abstimmungen herbeigeführt, die der Kernaussage der Einladung widersprechen.
Zu diesem bemerkenswerten Vorgehen, habe ich Kontakt mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) aufgenommen und die erneute Befassung in der Fluglärmkommission angeregt. Ich erwarte, dass die Bundesaufsicht zur Vermeidung von Abwägungsfehlern zustimmt.
Die Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Verfahrensänderung ist die Verfahrensumstellung von bodengestützter Navigation auf satellitengestützte Navigation (PBN).
Bei der Verfahrensplanung nach den PBN-Standards hat die DFS offenbar festgestellt, dass bestimmte, im PBN-Standard vorgegebene Distanzen im Anflug nicht eingehalten werden können. Durch Anhebung der Höhenprofile für den Zwischen- und den Endanflug um jeweils 500 ft versucht die DFS der beabsichtigten Verschiebung des Anflugprofils in östliche Richtung und dem damit verbundenen direkten Überflug des südlichen Teils von Hann. Münden Rechnung zu tragen.
Es fehlen konkrete Angaben zur Anzahl der unter dem bisherigen und dem neuen Verfahren lebenden Bürgerinnen und Bürger, zur Anzahl der erwarteten Flugbewegungen aus nördlicher und südlicher Richtung und zu den tatsächlichen Lärmpegeln des bisherigen Verfahrens und den erwarteten Lärmpegeln des neuen Verfahrens.
Erst mit diesen Angaben ist eine Beurteilung möglich, ob das geplante Verfahren insgesamt eine Verbesserung, oder eine Verschlechterung der Situation der Betroffenen bewirkt.
In Berlin gibt es eine Zusage der DFS, bei der Umstellung auf PBN-Verfahren dafür Sorge tragen zu wollen, dass keine Verschlechterung der Lärmsituation eintritt und erforderlichenfalls von der Möglichkeit der Festsetzung von Ausnahmen von den allgemeinen Verfahrensvorschriften, sofern dies möglich ist, Gebrauch zu machen.
In der Sitzung fachkundig vorgetragene Anmerkungen, Bedenken und Fragen von Vertretern der Stadt Hann. Münden bleiben im Protokoll unerwähnt. Das ist auch einem Ergebnisprotokoll nicht würdig.
Die Kommunikationsbereitschaft mit der Öffentlichkeit scheint nicht besonders ausgeprägt, oder gewollt zu sein. Stattdessen treibt man Entwicklungen voran, ohne Beteiligung der Betroffenen. Das ist inakzeptabel.
Wie in der Vergangenheit ist es wichtig gemeinsam mit dem Bürgermeister, der Verwaltung, dem Rat und den weiteren politischen Vertretern der Region unsere "Perle im Weserbergland" zu schützen.
Schauen Sie gerne auf unsere neu gestaltete Homepage, die sich noch im Aufbau befindet. Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Auf der Homepage werden wir auch das Thema zu den Flugrouten aktuell halten.
Und ich werde nicht müde, Sie zu bitten Bekannte, Freunde und Verwandte anzusprechen, Mitglied in unserem Verein zu werden. Es gibt gemeinsam viel anzupacken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Vorstandes
Harald Wegener, 1. Vorsitzender
Die wesentlichen Unterschiede der beiden vorgestellten Varianten, beschreibt die Deutsche Flugsicherung in einer Gegenüberstellung wie folgt:
Nach bisherigen Erkenntnissen soll die Variante 2 Anwendung finden.
Das entspräche, nach jetzigem Stand, die roten Linien in den obigen Konstruktionen.
Da kann nun jeder schauen, ob und in welchem Umfang, eine Betroffenheit existiert.
Die abgelaufenen Schritte:
21. März 2024 Abgabe der Änderungen durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als zuständige Genehmigungsbehörde.
31. Oktober 2024 Mit der Genehmigung tritt die Gültigkeit des neuen Verfahrens, mit den geänderten Flugrouten in Kraft. Damit ist die PBN-Implentierung umgesetzt.